Unsere Bedingungen
1. Allgemein
1.1
Wenn SESAM Container AB („SESAM Container“) in einem Kostenvoranschlag oder einer anderen Art von Angebot oder in einer Auftragsbestätigung auf Orgalime S 2012 Bezug genommen hat, finden Orgalime S 2012 und dieser Nachtrag Anwendung auf den sich daraus ergebenden Vertrag zwischen SESAM Container und dem Abnehmer. Wenn der Abnehmer in einer früheren oder späteren Mitteilung des Abnehmers an SESAM Container auf andere Bedingungen verweist, gelten diese anderen Bedingungen nur insoweit, als SESAM Container diese Bedingungen ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
1.2
Der Käufer erklärt, dass er Zugang zu den allgemeinen Bedingungen von Orgalime S 2012 hat.
1.3
Im Falle von Widersprüchen oder Diskrepanzen zwischen dieser Ergänzung und Orgalime S 2012 ist diese Ergänzung maßgebend.
2. Definitionen
2.1
In Orgalime S 2012 und dieser Ergänzung,
(a) „Artikel“ bezieht sich auf einen Artikel in dieser Anlage;
(b) „Klausel“ bezieht sich auf eine Klausel in Orgalime S 2012;
(c) „Orgalime S 2012“ bezeichnet die Allgemeinen Lieferbedingungen für mechanische, elektrische und elektronische Produkte von Orgalime, Ausgabe März 2012 oder die letzte danach veröffentlichte Ausgabe;
(d) „Produkt“ bedeutet alle Güter, Materialien, Ausrüstungen und Dienstleistungen, die von SESAM Container im Rahmen dieses Vertrags zu liefern sind und die in dem von SESAM Container ausgestellten Angebot beschrieben sind;
(e) „Käufer“ bedeutet die andere Vertragspartei dieses Vertrags; und
(f) „Lieferant“ bedeutet SESAM Container.
3. Änderungen
3.1 Standardprodukte
3.1.1
Das Produkt wird in der Standardform zusammen mit der entsprechenden Standarddokumentation und den Bedienungsanleitungen von SESAM Containers geliefert, sofern zutreffend. Alternative Ausführungen, Oberflächen, Farben, Sonderverpackungen und zusätzliche Unterlagen können gegen Aufpreis geliefert werden, sofern dies schriftlich vereinbart wird.
3.1.2
Es wird nicht garantiert, dass das Produkt für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, ein solcher Zweck wurde von SESAM Container ausdrücklich und schriftlich festgelegt und garantiert.
3.2 Lieferung. Übertragung von Risiken
3.2.1
Die vereinbarten Bedingungen sind gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden INCOTERMS® auszulegen. Ist keine besondere Handelsfrist vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW) an dem vom Lieferanten angegebenen Ort.
3.2.2
Wenn SESAM Container für die Lieferung der Produkte verantwortlich ist, muss der Käufer die Produkte beim Empfang kontrollieren und SESAM Container innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung schriftlich über eventuelle Transportschäden informieren. Andernfalls gehen die Kosten für die Behebung des Schadens zu Lasten des Käufers oder seines Versicherers.
3.3 Abnahmetest
3.3.1
Abnahmeprüfungen nach den Absätzen 6 bis 9 werden nicht durchgeführt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass solche Prüfungen durchgeführt werden sollen.
3.4 Lieferfrist
3.4.1
SESAM Container wird dem Abnehmer bei der Bestellung der Produkte einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Lieferung der Produkte unterbreiten. Ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist wird von SESAM Container nur auf schriftlichen Antrag des Abnehmers genannt.
3.5 Bezahlung
3.5.1
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum an SESAM Container zu zahlen, und der zweite Absatz von Artikel 19 findet keine Anwendung. Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag, und SESAM Container behält sich das Recht vor, die Lieferung von Produkten an den Käufer auszusetzen, wenn im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags Beträge fällig sind, bis alle diese Beträge gezahlt sind. Anfragen zu einer Rechnung werden frühestens 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung bearbeitet.
3.5.2
Die Zahlung erfolgt in der Währung, in der der Kaufpreis von SESAM Container angegeben wurde.
3.5.3
Wenn SESAM Container mit dem Abnehmer einen „Kreditvertrag“ abgeschlossen hat, ist der Kreditvertrag mit seinem Kreditlimit Bestandteil des Vertrags. Soweit das anwendbare Recht es zulässt, kann SESAM Container, wenn nach der vernünftigen Meinung von SESAM Container zu irgendeinem Zeitpunkt Grund besteht, an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu zweifeln, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, das Versäumnis des Abnehmers, die Rechnung von SESAM Container zu diesem Vertrag oder irgendeinem anderen Vertrag bei Fälligkeit zu bezahlen und/oder der Abnehmer sein vertragliches Kreditlimit bei SESAM Container überschreitet, dann kann SESAM Container, sich weigern, mit den Bestellungen fortzufahren oder die Lieferung von Produkten an den Käufer auszusetzen, und zwar unter diesem Vertrag und jedem anderen Vertrag, Abkommen oder jeder anderen Vereinbarung, die mit dem Käufer geschlossen wurden, ob unabhängig von diesem Vertrag oder mit ihm verbunden, ohne den Vertrag zu brechen und ohne irgendeine Haftung gegenüber dem Käufer zu übernehmen, bis SESAM Container für die betreffenden Produkte bezahlt wird oder die Parteien die Frage auf andere Weise lösen.
3.6 MEHRWERTSTEUER
3.6.1
Der Kaufpreis ist ein reiner Nettopreis und versteht sich ohne Mehrwertsteuer und ähnliches.
3.7 Konservierung des Produkts
3.7.1
Solange das Produkt nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist, hat der Käufer das Produkt und alle Teile davon, die sich im Besitz des Käufers befinden, deutlich als SESAM-Container gekennzeichnet oder anderweitig identifiziert und getrennt von den eigenen Anlagen und Ausrüstungen des Käufers zu lagern. SESAM Container hat das Recht, jederzeit während der normalen Arbeitszeiten das Betriebsgelände des Käufers zu betreten, um das Produkt zu kontrollieren und sicherzustellen, dass es entsprechend gekennzeichnet oder eindeutig identifiziert ist.
3.7.2
Wenn SESAM Container aus irgendeinem Grund den Vertrag auflöst, bevor das Eigentum an dem Produkt auf den Abnehmer übertragen worden ist, oder wenn SESAM Container Grund hat, an der Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu zweifeln (vgl. Artikel 0), hat SESAM Container das Recht, zu jeder Zeit während der normalen Arbeitszeiten das Gelände des Abnehmers zu betreten, um das Produkt wieder in Besitz zu nehmen. SESAM Container behält sich das Recht vor, alle auf diese Weise zurückgenommenen Produkte zu entsorgen.
3.7.3
Soweit das anwendbare Recht es zulässt, behält SESAM Container das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an dem Produkt, bis SESAM Container die Zahlung des Kaufpreises für die Produkte gemäß dem Vertrag und alle anderen zahlbaren Beträge (zusammen mit den eventuell aufgelaufenen Zinsen) in Bezug auf andere Waren oder Dienstleistungen, die SESAM Container dem Käufer früher oder später gemäß irgendeinem anderen Vertrag geliefert hat, erhalten hat. Mit dem Eingang dieser Zahlungen bei SESAM Container geht das Eigentum auf den Abnehmer über.
3.7.4
Ungeachtet aller gegenteiligen Angaben des Käufers werden alle vom Käufer an SESAM Container geleisteten Zahlungen zuerst auf die Produkte angerechnet, die vom Käufer weiterverkauft wurden, und dann auf die Produkte, die sich noch im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers befinden.
3.7.5
Wenn der Käufer Produkte weiterverkauft, deren Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, erfolgt der Weiterverkauf (nur zwischen SESAM Container und dem Käufer) durch den Käufer als Vertreter von SESAM Container, und zwar nur in Bezug auf den Erlös aus diesem Weiterverkauf.
3.7.6
Um jeden Zweifel auszuschließen, geht die Gefahr für das Produkt zu dem in den geltenden INCOTERMS angegebenen Zeitpunkt auf den Käufer über. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Produkte bis zum Eigentumsübergang auf den Käufer gemäß Artikel 3.5.3 hat der Käufer die Produkte zum vollen Wert bei einem renommierten Versicherer zu versichern. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Produkten auf den Abnehmer übergeht, hat der Abnehmer den Erlös aus dem Verkauf oder die Ansprüche aus einer solchen Versicherung im Besitz von SESAM Container zu halten und den Erlös unverzüglich an SESAM Container abzurechnen.
3.8 Vertraulichkeit
3.8.1
Der Käufer wird alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder auf andere Weise in Bezug auf das Geschäft von ESAM Container mitgeteilt werden, geheim halten und vertraulich behandeln und nicht anders als für die Erfüllung dieses Vertrags verwenden.
3.9 Verantwortung für Fehler und Auslassungen
3.9.1
Die Frist für die Mängelhaftung im Sinne von Artikel 23 beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung des Produkts, der Ersatzteile oder der reparierten Teile.
3.9.2
Sofern nicht ausdrücklich in Orgalime S 2012 und diesem Nachtrag vorgesehen, sind alle Bedingungen, Garantien und Zusicherungen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig impliziert sind, in Bezug auf die Lieferung, die Nichtlieferung oder den Lieferverzug der Produkte ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, sowie die in den Absätzen 22 bis 36 und Artikel 3 genannten Garantien. 8.3 gelten ausschließlich und anstelle aller anderen Garantien, Bedingungen, Bestimmungen, Zusicherungen, Erklärungen, Zusagen und Verpflichtungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht, Brauch oder anderweitig, die alle im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen sind.
3.9.3
Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Ziffern 22-36 stellt die notwendige Reparatur, der Ersatz oder die Neulieferung die gesamte Haftung von SESAM Containers gegenüber dem Käufer für Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler dar;
3.10
3.10.1
Haftungsbeschränkung 0.1 Soweit nach geltendem Recht zulässig und ungeachtet sonstiger Bestimmungen in diesem Vertrag, mit Ausnahme der ausdrücklichen Bestimmungen über den pauschalierten Schadensersatz, haftet SESAM Container dem Käufer in keinem Fall, sei es aufgrund von Vertragsbruch, Gewährleistung, Entschädigung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung, gesetzlicher Verpflichtung oder anderweitig, für einen der folgenden Schäden oder Verluste, jeweils direkt oder indirekt, wie z. B., aber nicht beschränkt auf: (a) Einnahmeverluste, (b) entgangener Gewinn, (c) Verlust des Vertrags, (d) Geschäftsverlust, (e) Nichtnutzung, (f) Produktionsausfälle, (g) Betriebsunterbrechung, (h) Verlust von Betriebszeit, (i) Kapitalkosten, (j) Kosten im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen, (k) finanzieller Verlust; oder (l) alle besonderen, zufälligen oder Folgeschäden, wie auch immer verursacht, auch wenn SESAM Container im Voraus über die Möglichkeit eines solchen Schadens oder Verlustes informiert wurde.
3.10.2
Soweit nach geltendem Recht zulässig und ungeachtet der Bestimmungen dieses Vertrages übersteigt die Gesamthaftung von SESAM Containers für alle Schadensersatzansprüche oder Verluste, die sich aus Vertragsbruch, Gewährleistung, Entschädigung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung, gesetzlicher Verpflichtung oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrages ergeben, insgesamt nicht den Gesamtkaufpreis.
3.10.3
Der Käufer erkennt an, dass der Inhalt dieses Artikels 3.10 dem Käufer ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurde und stimmt zu, dass die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
3.11 Schadenersatz
3.11.1
Wenn SESAM Container gemäß einer vom Käufer gelieferten Spezifikation Produkte herstellt oder ein Verfahren auf Produkte anwendet, wird der Käufer SESAM Container auf Verlangen für alle Verluste, Schäden, Kosten (einschließlich Rechtskosten), Ausgaben, Verbindlichkeiten und Forderungen entschädigen, die SESAM Container im Zusammenhang mit der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter infolge der Verwendung der Spezifikation des Käufers durch SESAM Container erleidet oder erleidet.
3.12 Verjährungsfrist
3.12.1
Vorbehaltlich des Gesetzes über Personenschäden und Tod hat der Käufer keinen Anspruch gegen SESAM Container, weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung, in Bezug auf irgendetwas, das im Rahmen dieses Vertrags ausgeführt oder geliefert wurde (einschließlich Ansprüche wegen fehlerhafter Produkte, Dienstleistungen oder Güter), es sei denn, dass SESAM Container innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung des Produkts schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wurde.
3.13 Beendigung
3.13.1
Über:
(m) Der Käufer ist mit seinen Zahlungen um mehr als 14 Kalendertage im Verzug;
(n) eine Vertragsverletzung unter den in Artikel 3 Absatz 6 Nummer 5 genannten Umständen vorliegt;
(o) eine Vertragsverletzung unter den in Artikel 3.17 Absatz 1 genannten Umständen vorliegt;
(p) ein Verfahren zur Liquidation des Käufers eingeleitet wird (außer zum Zweck einer solventen Fusion oder Reorganisation);
(q) ein Vergleich oder eine Einigung mit den Gläubigern des Käufers erzielt wird;
(r) der Käufer wird für insolvent erklärt oder es wird ein Konkursverwalter bestellt;
(s) der Käufer die Zahlung seiner Schulden einstellt oder aussetzt oder nicht in der Lage ist oder keine reelle Aussicht hat, dazu in der Lage zu sein, oder einräumt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder eine gerichtlich festgestellte Schuld nicht innerhalb von 14 Tagen ganz oder teilweise begleicht; oder
(t) der Käufer seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht oder aufgelöst wird; SESAMContainer hat das Recht (ohne dem Käufer gegenüber haftbar zu sein), den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer unverzüglich zu kündigen und danach Ersatz für alle Verluste oder Schäden zu verlangen, die SESAM Container infolge der Kündigung erlitten hat oder entstanden sind, wobei der für solche Verluste oder Schäden gezahlte Ersatz den Kaufpreis nicht übersteigen darf.
3.14 Höhere Gewalt
3.14.1
Zur Vermeidung von Zweifeln gelten als „Umstände, die sich dem Einfluss der Parteien entziehen“ (vgl. Ziffer 39), unter anderem höhere Gewalt, terroristische Handlungen, Pandemien, Sanktionen, Blockaden, Einfuhrbeschränkungen oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen staatlicher oder nationaler Behörden.
3.14.2
Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, wird der Liefertermin um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt plus einer angemessenen Zeitspanne zur Überwindung der Folgen des Ereignisses höherer Gewalt entspricht, und alle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die SESAM Container entstanden sind, sind vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis an SESAM Container zu zahlen.
3.15 Ausschluss von Rechten Dritter
3.15.1
Die Parteien beabsichtigen nicht, dass eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, das Recht hat, irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen.
3.16 Anwendbares Recht
3.16.1
Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem schwedischen Recht und ist nach diesem auszulegen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 auf dieses Abkommen keine Anwendung findet.
3.17 Rechtsstreitigkeiten
3.17.1
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren endgültig entschieden, das vom Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer („SCC“) verwaltet wird.
3.17.2
Die Regeln für das beschleunigte Schiedsverfahren finden Anwendung, es sei denn, das SCC beschließt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Wertes des Streitgegenstandes und anderer Umstände nach eigenem Ermessen, dass die Schiedsgerichtsordnung Anwendung findet. Im letzteren Fall entscheidet das SCC auch, ob das Schiedsgericht aus einem oder drei Schiedsrichtern besteht.
3.17.3
Der Sitz des Schiedsgerichts ist Stockholm, Schweden.
3.17.4
Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch oder Schwedisch, wenn beide Parteien Schwedisch sind.
3.17.5
Ungeachtet des Vorstehenden ist SESAM Container berechtigt, ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde anzurufen, um die Zahlung der überfälligen Forderungen zu verlangen.
3.18 Sonstiges
3.18.1
Dieses Abkommen stellt die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Abkommens dar und ersetzt, außer im Falle von Betrug, alle früheren Verhandlungen, Zusicherungen, Vereinbarungen, Verpflichtungen und Schreiben in diesem Zusammenhang. Keine der Vertragsparteien ist an irgendwelche Bedingungen, Definitionen, Garantien, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf diesen Gegenstand gebunden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten sind oder am oder nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung schriftlich niedergelegt wurden.
3.18.2
Änderungen oder Ergänzungen des Abkommens bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
3.18.3
Die Vertragssprache ist Englisch. Die gesamte Vertragskommunikation und -dokumentation muss auf Englisch oder Schwedisch erfolgen, wenn beide Parteien Schwedisch sind.
3.18.4
Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Unterauftragnehmer vergeben, übertragen oder abtreten.
3.18.5
Treten während der Laufzeit des Vertrags Änderungen oder neue Gesetze, Verordnungen, Regeln, Normen oder Statuten in Kraft, die sich auf die Kosten oder die Ausführungsfrist des Vertrags auswirken, so ist eine angemessene Anpassung des/der im Vertrag genannten Datums/Daten und eine angemessene Anpassung des für die Produkte zu zahlenden Preises vorzunehmen, um SESAM Container für die sich daraus ergebenden Kostensteigerungen zu entschädigen.
3.18.6
Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieses Abkommens berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so werden die Parteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrer Wirkung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt;